Statuten
SGBS_Statuten_neu als pdf
SGBS Sektion Ärzte: Reglement als pdf
Statuten der Schweizerischen Gesellschaft für Bipolare Störungen
Art. 1 Name und Sitz
1.1 Unter dem Namen "Schweizerische Gesellschaft für Bipolare Störungen", abgekürzt SGBS, besteht ein Verein nach Art. 60 ff ZGB (SR 210). Er hat seinen Sitz am Ort des Sekretariats.
Die SGBS ist eine angegliederte Gesellschaft der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP).
Art. 2 Zweck des Vereins
2.1 Der Verein verfolgt ausschliesslich gemeinnützige Zwecke.
Er setzt sich ein für die Verbesserung der Betreuung und medizinischen Versorgung von Menschen mit Bipolaren Störungen ("manisch-depressive Erkrankung"). Er fördert die Information sowie die Forschung und Lehre über die Ursachen und Therapie dieser Erkrankung